Das Persönliche Budget im Dienstleistungsmodell ist ein Konzept, das es Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf ermöglicht, die Kontrolle über die Art und Weise zu haben, wie sie ihre Pflege- und Unterstützungsdienste in Anspruch nehmen. Es beinhaltet die Zuweisung finanzieller Mittel für die individuelle Pflege und Betreuung.
Berechtigt sind in der Regel Menschen mit anerkanntem Pflege- oder Unterstützungsbedarf. Die genauen Kriterien können je nach Land und Region variieren. Es ist ratsam, sich an die zuständigen Behörden zu wenden, um die genauen Anforderungen zu erfahren.
Das Persönliche Budget kann für eine breite Palette von Dienstleistungen verwendet werden, darunter häusliche Pflege, Tagespflege, Rehabilitation, persönliche Assistenz, Therapien und mehr. Die Auswahl hängt von den individuellen Bedürfnissen ab.
Die Höhe des Persönlichen Budgets wird in der Regel auf Grundlage einer Bedarfsbewertung und eines individuellen Pflegeplans festgelegt. Es berücksichtigt die individuellen Pflegebedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten.
Die Beantragung erfolgt normalerweise über die örtlichen Sozial- oder Pflegebehörden. Unsere Kooperationspartner im Antragsservice können Ihnen bei diesem Prozess helfen.
Die Kosten können je nach Dienstleistungen und individuellen Bedürfnissen variieren. Es können einmalige Gebühren für die Beantragung anfallen, sowie laufende Kosten für die Pflegeleistungen.
Ja, das Persönliche Budget ermöglicht es Ihnen, Dienstleister gemäß Ihren Präferenzen und Bedürfnissen auszuwählen.
Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Unsere Kooperationspartner im Antragsservice bieten Rechtsbeistand für solche Fälle.
Sie sollten regelmäßig den Fortschritt und die Verwendung Ihres Budgets überprüfen. Unsere Kooperationspartner im Antragsservice können Sie dabei unterstützen.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie von den örtlichen Sozial- oder Pflegebehörden sowie von unserem Team und unseren Kooperationspartnern im Antragsservice. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei jedem Schritt zu unterstützen.
Medizinische Pflegeleistungen kann man auch ohne einen Pflegegrad bekommen. Diese werden nämlich durch einen Arzt verschrieben. Damit der Pflegedienst seine Kunden im Haushalt bei alltäglichen Verrichtungen, wie z.B.: die Körperpflege, dem Anziehen oder der Nahrungsaufnahme unterstützen kann, muss ein Pflegegrad vorliegen, ansonsten müssen die Kunden die Kosten der pflegerischen Betreuung privat bezahlen. Bevor der Pflegegrad zuerkannt wird, muss vorerst zwecks Begutachtung der aktuellen Situation der MDK kommen. Bevor aber die MDK-Begutachtung stattfindet, ist es ratsam sich mit einem Pflegedienst in Verbindung zu setzen, um ein ausführliches Beratungsgespräch durchzuführen und alle Möglichkeiten zu prüfen. Selbstverständlich helfen die Mitarbeiter unseres Pflegedienstes Ihnen bei der Antragstellung und werden auch bei der Visite vom MDK Ihnen zur Seite stehen. Um einen Pflegedienst zu beantragen, können Sie z.B. bei der Pflegekasse anrufen. Diese lässt Ihnen eine Liste mit den zugelassenen ambulanten Einrichtungen zukommen. Sie können auch über das Telefonbuch oder online den Pflegedienst suchen. Über das Portal der Pflegekassen, den sog. Pflegenavigator kann man auch z.B. nach dem Pflegedienst suchen. Bei einer Suche übers Internet haben Sie diverse Möglichkeiten die verschiedenen Pflegedienste zu vergleichen. Es ist zusätzlich vom Vorteil, da auf diese Art und Weise können Sie die Erfahrungen der ehemaligen oder aktuellen Kunden des jeweiligen Anbieters der Ambulanten Pflege in Form von Bewertungen lesen, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen, der Ihnen bei der Wahl helfen soll. Bei der Suche nach einem Pflegedienst kann man sich auch an den Pflegestützpunkt, an die Sozialstation im Krankenhaus, an die städtische Seniorenbetreuung oder die Gemeindeschwester wenden. Sie können auch selbstverständlich einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen, dann wird die Pflegekasse Ihnen eine Liste der zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe zukommen lassen. Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angebunden, somit können Sie die gleichen Kontaktdaten nutzen. Schreiben Sie dazu am besten einen formlosen Brief, indem Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Handelt es sich um Pflegebedürftige, welche in den Pflegegraden 2-5 eingestuft sind und zuhause gepflegt werden möchten, kann man die sog. Sachleistungen seitens eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Handelt es sich jedoch um eine Person, die in den Pflegegrad 1 eingestuft ist, kann diese ebenfalls einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, das Spektrum der Leistungen ist hier aber eingeschränkt.
Ein Pflegevertrag legt fest, welche Pflichten der Pflegedienst, als auch der Kunde zu erfüllen hat. Dies ist in verschiedenen Rahmenbedingungen festgehalten. Der Pflegevertrag bezweckt, dass sowohl der Kunde als auch der Pflegedienst abgesichert ist und sich bei eventuellen Unstimmigkeiten darauf berufen kann. Es ist festgelegt, welche rechtlichen Bedingungen erfüllt werden müssen.
Dem Kunden ist es erlaubt den Vertrag jederzeit fristlos zu beenden. Dies können Sie jederzeit schriftlich tun. Der Pflegedienst kann den Pflegevertrag mit einer Frist von Innerhalb von sechs Wochen zum Monats Ende ordentlich kündigen. Der Pflegevertrag erlischt sofort bei Tod des Pflegebedürftigen. Im Falle eines Aufenthalts im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung sollte der Vertrag ruhen.
Ein Pflegegrad drückt einfach gesagt aus, wie hoch die Pflegebedürftigkeit eines Menschen ist. Die Pflegebedürftigkeit kann beispielsweise infolge einer Krankheit entstehen und sich immer mehr in den Alltag einschleichen. Aber auch Unfälle können zu einer plötzlichen Veränderung des Lebens führen und dazu beitragen, dass man auf pflegerische Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen ist. Je nachdem, wie groß die Beeinträchtigung des Betroffenen im Alltlisag ist, so wird der Pflegebedürftige anhand des Begutachtungsinstruments in einen entsprechenden Pflegegrad eingestuft. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden die unten aufgeführten Module in Betracht gezogen:
Damit Sie die Leistungen von der Pflegekasse erhalten können, muss erst ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt werden. Der Gutachter vom MDK bestimmt anhand der Ergebnisse einer umfangreichen Befragung den Pflegegrad. Dafür verwendet er die sog. Module, die bei der Festlegung des Grades der Pflegebedürftigkeit helfen sollen.
Pflegegrad
Pflegegeld ambulant
Sachleistung ambulant
Entlastungsbetrag
Leistungsbetrag Vollstationär
Pflegegrad 1
0,00 € Pflegegeld
0,00 € Sachleistung
125,00 €
Pflegegrad 2
316,00 € Pflegegeld
724,00 € Sachleistung
770,00 €
Pflegegrad 3
545,00 € Pflegegeld
1363,00 € Sachleistung
1262,00 €
Pflegegrad 4
728,00 € Pflegegeld
1693,00 € Sachleistung
1775,00 €
Pflegegrad 5
901,00 € Pflegegeld
2095,00 € Sachleistung
2005,00 €
Die angezeigten Beträge für die Sachleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, gelten ab dem Jahr 2022.
Wir können zwischen Sachleistungen, Geldleistungen und Kombinationsleistungen unterscheiden. Die Sachleistungen beziehen sich auf die pflegerischen Leistungen, die von einem professionellen Pflegedienst übernommen werden. Die Versorgung der Pflegebedürftigen erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegebedürftige wird in der häuslichen Umgebung betreut. Das Spektrum der pflegerischen Leistungen kann variieren und hängt von diversen Faktoren ab. Die Geldleistungen oder das Pflegegeld ist eine Form der staatlichen Hilfe für Pflegebedürftige. Diese Leistungen dienen dazu, pflegebedürftigen Personen, die nicht in eine stationäre Pflegeeinrichtung wollen, eine häusliche Pflege zu ermöglichen. Um das Pflegegeld beziehen zu können, muss vorerst der Grad der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt und anschließend ein entsprechender Pflegegrad zuerkannt werden. Das Vorhandensein eines Pflegegrades ist die Vorrausetzung um das Pflegegeld überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Im Falle von Kombinationsleistungen, auch Kombinationspflege genannt, handelt es sich um die Kombination der Pflegesachleistungen, die von einem Pflegedienst erbracht werden und um das Pflegegeld, das dem Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht. Die häusliche Pflege und die Leistungen des Pflegedienstes werden miteinander als sog. Kombileistung zusammengefügt.
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung welche von der Pflegekasse ausbezahlt wird. Es steht pflegebedürftigen Menschen zu, welche in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden möchten. Sei es von einem Familienmitglied, einem Bekannten oder einem Pflegedienst. Vorrausetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist die Zuordnung eines Pflegegrades. Das Pflegegeld ist mit den sog. Geldleistungen gleichzusetzen. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um die Geldleistungen, die durch den Berechtigten von der Pflegekasse bezogen werden.
Anspruch auf Pflegegeld haben alle pflegebedürftigen Menschen mit einem nachgewiesenen Pflegegrad.
Alleine bezogen auf das Pflegegeld (Geldleistungen) stehen ihnen folgende Beträge zu:
Wird die Pflege im eigenen Haus in Anspruch genommen, so hat man durch die Pflegeversicherung die Möglichkeit Geldleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Geldsumme hängt ganz vom Pflegegrad der zu pflegenden Person ab. Die Geldleistungen werden oft umgangssprachlich „Pflegegeld“ genannt. Benutzen Sie unseren kostenlosen Pflegegeldrechner
Von einer Kombinationspflege spricht man, wenn die zu pflegende Person einen ambulanten Pflegedienst zur häuslichen Pflege in Anspruch nimmt und in Kombination Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen bezieht.
Die von einem Pflegedienst zu erbringenden Sachleistungen beziehen sich unter anderem auf folgenden pflegerischen Maßnahmen:
Erfahren Sie mehr über die pflegerische Leistungen .
Unter die Behandlungspflege fallen alle möglichen medizinischen Tätigkeiten die ein Fach- oder Hausarzt verordnet hat. Diese werden dann von einer Pflegekraft ausgeführt. Es gibt auch Leistungen, welche ausschließlich durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erbracht werden können – zu solchen Leistungen gehören u.a. das Absaugen der oberen Atemwege, das Legen eines Katheters usw. Im Allgemeinen zu den sog. SGB V Leistungen zählen auch: das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten und die Blutdruck- oder Blutzuckermessung, subkutane und intramuskuläre Injektionen, Wunderversorgung u.v.m.
Eine ärztliche Verordnung legt eine therapeutische Maßnahme für einen Patienten fest. Der behandelnde Arzt stellt dabei einen sogenannten Verordnungsschein aus. In dem Verordnungsschein wird spezifiziert welche Maßnahmen bei der ambulanten Rehabilitation oder häuslichen Krankenpflege durchgeführt werden müssen. Mit dem Verordnungsschein wird eine Pflegefachkraft oder Pflegehilfskraft (abhängig von der verordneten Maßnahme) delegiert eine bestimmt von dem Arzt angeordnete pflegerische Tätigkeit auszuführen. Der Hausarzt kann auch in seltenen Fällen über eine Verordnung die Maßnahmen zur Durchführung von Grundpflege anordnen.
Ist die private Pflegeperson im Urlaub, krank oder vorrübergehend anderweitig verhindert den Patienten zu pflegen, werden die nachgewiesen Mehrkosten einer notwendigen Ersatzpflege von der Pflegeversicherung übernommen. Dies ist pro Kalenderjahr höchstens sechs Wochen oder bis zu einem Höchstbetrag von 1612 Euro möglich.Der Höchstbetrag für die Verhinderungspflege kann noch zusätzlich über 806 Euro von der Summe, die für die Kurzzeitpflege bestimmt ist, erhöht werden – d.h. man kann bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (806 Euro im Kalenderjahr) ergänzend zu dem Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege nutzen. Somit stehen dem Antragsteller 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.Erfahren Sie mehr über die Verhinderungspflege!
Zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen zahlt die PflegekasseBetreuungs- und Entlastungsleistungen. Dies richtet sich an alle Pflegebedürftigen, die über einen Pflegegrad 2 bis 5 verfügen. Die Unterstützung der Pflegekasse bezieht sich auf eine Höhe von 125 €. Die Leistungen können beispielweise für Folgendes in Anspruch genommen werden: Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege und Leistungen der zugelassenen Pflegedienste.
Den Anspruch auf die Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5.
Der Entlastungsbetrag (125 Euro) finanziert die Leistungen, welche die Angehörigen entlasten sollen. Dazu empfehlen wir immer alle Rechnungen gut aufzubewahren, die später bei der Pflegekasse eingereicht werden sollen. Es besteht auch die Möglichkeit solche Leistungen, wie die „Hilfe durch die Nachbarn“ oder Fahrdienste in Anspruch zu nehmen. Wir empfehlen aber immer die Inanspruchnahme der nicht standardmäßigen Leistungen vorab mit der zuständigen Pflegekasse abzuklären, damit es später zu keinen Schwierigkeiten wegen der Kostenübernahme kommt, denn solche Leistungen benötigen oft einer gesonderten Zustimmung seitens der Kostenträger und müssen individuell vereinbart werden.
Bei den gesondert berechenbaren Investitionskosten handelt es sich u.a. um Entgelte zur Deckung der gestiegenen laufenden Kosten für eine ambulante Pflegeeinrichtung. Die gesetzliche Regelung ergibt sich aus dem §82 Absatz 4 SGB XI.
Bei der Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege müssen Versicherte Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlung beträgt nach § 37 Abs. 5 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V zehn Prozent der Kosten. Darüber hinaus muss man für jede Verordnung – auch ergänzende Verordnungen und jede Folgeverordnung 10,00 Euro bezahlen. Die Zuzahlung zu den Kosten der häuslichen Krankenpflege ist von allen Versicherten zu leisten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Zuzahlungsbetrag ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.Die Zuzahlungen werden bei der Inanspruchnahme der häuslichen Pflege durch die genehmigende Krankenkasse erhoben.Der Zuzahlungsbetrag wird auf Basis der pro Leistungsinanspruchnahme entstehenden Kosten (Gesamtkosten für die erbrachte häusliche Krankenpflege pro Tag) errechnet.Die Höhe der prozentualen Zuzahlung pro Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme ermittelt der zuständige Kostenträger (Krankenkasse) rückwirkend anhand der Rechnung des Pflegedienstes.Es besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung zu stellen.
Der Seniro Gold 24 Pflege und Assistenzdienst rechnet dabei mit allen Kranken- und Pflegekassen und Ämtern ab.Grundsätzlich werden die Kosten für die notwendigen Leistungen von Ihrer Pflegeversicherung, Krankenkasse und/oder dem Sozialhilfeträger übernommen. Sofern von Ihnen gewünscht, bieten wir Ihnen darüber hinaus zusätzliche Dienstleistungen an.Sie erhalten vor Abschluss des Pflegevertrages einen verbindlichen detaillierten Kostenvoranschlag, aus dem die vereinbarten Leistungen und Kosten hervorgehen.Die Kosten können sich wie folgt verteilen:Die Pflegekasse übernimmt die Kosten - wenn Pflegestufe I, II oder III anerkannt ist - im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höhe.Der Sozialhilfeträger übernimmt weitere Kosten, wenn die Leistungen der Pflegekasse ausgeschöpft sind. Die Voraussetzung für Hilfe zur Pflege sind erfüllt, wenn das Einkommen/Vermögen des Betroffenen festgelegte Grenzen nicht übersteigt.
Wir rechnen Behandlungs- und grundpflegerische Leistungen nach SGB direkt mit den Kostenträgern ab. Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Details wissen möchten, zu anderen Leistungen Fragen haben oder sonstige Informationen wünschen:
Pflegebedürftig sind alle Menschen, die auf Dauer, mindestens jedoch für 6 Monate, wegen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben auf Hilfe angewiesen sind.Zu diesen Verrichtungen gehören z.B.:Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaftliche Versorgung
Die 24-Stunden-Pflege oder die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist im Allgemeinen geeignet für alle Personen, die im Alltag zu Hause auf Unterstützung angewiesen sind und in Situationen, in denen die Angehörigen die erforderliche Hilfe nicht mehr alleine leisten können. In solchen Situationen stellt die 24-Stunden-Pflege eine ideale Ergänzung zur ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst oder zur Tagespflege dar. Dies liegt daran, dass ein Pflegedienst in den meisten Fällen nur für kurze Besuche, oft auch mehrmals täglich, zur Verfügung steht, während eine Betreuungsperson in der 24-Stunden-Pflege die kontinuierliche Betreuung und die Deckung des alltäglichen Bedarfs gewährleisten kann.Die 24-Stunden-Pflege hat sich insbesondere als hilfreich erwiesen bei verschiedenen Gesundheitszuständen, darunter:
Es gibt diverse Optionen zur Organisation und Umsetzung der häuslichen Pflege. Eine Möglichkeit wäre die Inanspruchnahme eines regionalen ambulanten Pflegedienstes, welcher jedoch in der Regel nur für maximal zwei Stunden pro Tag vor Ort ist. Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege durch einen solchen Dienst wären unverhältnismäßig hoch. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Pflege von einem Familienmitglied übernommen wird. Diese Alternative erfreut sich großer Beliebtheit, birgt jedoch erhebliche Einschränkungen für die pflegenden Angehörigen, da sie Rücksicht auf ihre eigene Familie, ihren Job und ihre Freizeit nehmen müssen.Als dritte Option kann die häusliche Pflege von osteuropäischen Betreuungskräften geleistet werden, die im Vergleich zu einem ambulanten Pflegedienst äußerst kostengünstig sind. In dieser Variante wohnt die polnische Pflegekraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person und kümmert sich um deren Bedürfnisse. Die häusliche Pflege durch eine polnische oder osteuropäische Pflegekraft umfasst individuelle Leistungen, die je nach Pflegebedarf vereinbart werden können, wie beispielsweise das An- und Auskleiden, hauswirtschaftliche Versorgung durch Reinigungsarbeiten und die Zubereitung von Mahlzeiten. Auch Arztbesuche und Spaziergänge können im Rahmen der häuslichen Pflege realisiert werden.Vorteile der häuslichen Pflege Die pflegebedürftige Person kann trotz ihrer Einschränkungen in ihrem eigenen Zuhause leben und so weit wie möglich ihre Selbstständigkeit bewahren. Es ist rund um die Uhr jemand anwesend, der sich um ihre Belange und Wünsche kümmert. Zudem wird während der Nacht für Sicherheit gesorgt. Die 24-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt ermöglicht es somit, die vertraute Umgebung beizubehalten, ohne in ein Pflegeheim ziehen zu müssen.
Die von uns vermittelten sogenannten 24-Stunden-Pflegekräfte leben mit der zu betreuenden Person zusammen und übernehmen die volle Verantwortung für deren Pflege. Da die Pflegekräfte im Haushalt der Pflegebedürftigen wohnen, wird oft der Begriff "sogenannte 24-Stunden-Pflege" verwendet.Terminologie im Zusammenhang mit 24-Stunden-Pflege Die Bezeichnungen "24-Stunden-Pflege", "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflegedienst" oder "24-Stunden-Betreuung" sind lediglich branchenübliche Bezeichnungen, die sich in der Umgangssprache etabliert haben, um den von uns angebotenen Service zu beschreiben.Wir möchten betonen, dass unsere Dienstleistung nicht bedeutet, dass die Pflegekräfte ununterbrochen arbeiten. Arbeitszeiten und Pausen müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Arbeitszeitregelungen, eingehalten werden. Daher handelt es sich um eine Position, die 40 Stunden pro Woche ausgeführt wird, und den Pflegekräften steht Freizeit zu.Aufgaben eines Pflege- und Betreuungsdienstes Die sogenannten 24-Stunden-Pflegekräfte führen hauptsächlich nicht überwiegend pflegerische Aufgaben aus, wobei nur ein geringer Anteil der Grundpflege (Hilfe beim Anziehen, Toilettenbesuche, Inkontinenzversorgung usw.) wahrgenommen wird. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Unterstützung im Haushalt zu leisten und an alltäglichen Aktivitäten teilzunehmen, die als soziale Betreuung bezeichnet werden.Daher übernehmen sie einfache, nicht überwiegend pflegerische Aufgaben und individuelle Betreuung. Medizinische Pflege, wie das Verabreichen von Injektionen, Wechseln von Verbänden und ähnliche Tätigkeiten, obliegt weiterhin einem Arzt oder dem beauftragten Pflegedienst. Deshalb betrachten wir uns als ergänzenden Service zum Pflegedienst.Vorteile der sogenannten 24-Stunden-Pflege Die sogenannte 24-Stunden-Pflege bietet gegenüber anderen Modellen den Vorteil, dass die betreuungsbedürftige Person nicht alleine gelassen wird und ihre sozialen Kontakte nicht vernachlässigt werden. Die Nähe zur betroffenen Person ermöglicht eine individuelle Pflege entsprechend ihrer Bedürfnisse. Dies verhindert, dass Hilfe bei älteren Patienten möglicherweise zu spät kommt und stellt die Sicherheit der Patienten sicher.
Die 24-Stunden-Pflege kann nur gewährleistet werden, wenn den Betreuern ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht, in dem sie sich in angenehmer Atmosphäre erholen können. Die Wahrung der Privatsphäre ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung, weshalb das Zimmer oder die Wohnung ausschließlich der Pflegekraft zur Verfügung stehen sollte.Die Qualität der Unterkunft ist ebenfalls entscheidend dafür, ob sich die Betreuerinnen und Betreuer wohl fühlen und ihrer Arbeit gerne nachgehen. Dies sollte bei der Gestaltung der Räumlichkeiten berücksichtigt werden.Darüber hinaus ist selbstverständlich auch die gemeinsame Nutzung des Badezimmers notwendig.Unsere Erfahrung zeigt, dass es mittlerweile nahezu unverzichtbar ist, den Pflegekräften den Zugang zum Internet zu ermöglichen. Die osteuropäischen Pflegekräfte nutzen das Internet, um Kontakt zu ihren Familien zu halten und beispielsweise Online-Banking durchzuführen. Für viele von ihnen ist ein Internetzugang eine Grundvoraussetzung, um sich für eine Stelle zu entscheiden.Manchmal kann es sinnvoll sein, der 24-Stunden-Pflege- und Betreuungskraft die Möglichkeit zu regelmäßigen Telefonaten (1-2 Mal pro Woche) in ihr Heimatland zu gewähren, insbesondere wenn sie über keinen Laptop, kein Tablet oder kein internetfähiges Handy verfügt. Mit kostengünstigen Call-by-Call-Vorwahlen oder der Einrichtung einer Flatrate sind die Kosten dafür sehr gering.